Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Technologiebranche, eingereicht beim Bezirksgericht Den Haag am 16. April 2010 unter der Nummer 29/2010. Herausgegeben von der FME-CWM Association, Postfach 190, 2700 AD Zoetermeer © FME-CWM Association / FME Rechtsanwälte
Art. 1 Allgemeines
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil von Angeboten und Verträgen über die Lieferung und/oder Erbringung von Dienstleistungen durch den Auftragnehmer sind, gelten alle Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen den Parteien, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jegliche Bezugnahme des Auftraggebers auf seine eigenen Einkaufs- oder sonstigen Geschäftsbedingungen wird vom Auftragnehmer ausdrücklich zurückgewiesen.
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen: Produkt: Waren sowie Dienstleistungen wie Wartung, Beratung und Inspektion;
schriftlich: durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Dokument oder per Brief, Fax, E-Mail oder einem anderen von den Parteien vereinbarten technischen Verfahren;
Der Auftragnehmer: die Partei, die in ihrem Angebot und/oder ihrer Auftragsbestätigung auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt;
Der Auftraggeber: die Partei, an die das Angebot und/oder die Auftragsbestätigung gerichtet ist;
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten außerdem die folgenden Definitionen:
Leistung: die Abnahme der Arbeiten.
Art. II Angebot
Jedes Angebot des Auftragnehmers ist freibleibend.
Jedes Angebot basiert auf der Annahme, dass der Auftragnehmer den Vertrag unter normalen Umständen und während der üblichen Arbeitszeiten ausführt.
Art. III Vertrag
Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, kommt er mit der Unterzeichnung durch den Auftragnehmer oder dem Versand der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
Zusätzliche Leistungen sind alle Leistungen, die der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber – ob schriftlich oder mündlich – während der Vertragserfüllung über die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Mengen hinaus liefert und/oder installiert, sowie alle Leistungen, die über die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegten Leistungen hinausgehen. Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit Mitarbeitern des Auftragnehmers sind für den Auftragnehmer nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
Art. IV Preis
Die vom Auftragnehmer genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben für Verkauf und Lieferung und basieren auf Lieferung ab Werk gemäß den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden Incoterms, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes vereinbart ist. „Werk“ bezeichnet die Geschäftsräume des Auftragnehmers.
Erhöht sich nach Vertragsschluss einer oder mehrere der Kostenfaktoren – auch aufgrund vorhersehbarer Umstände –, ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen.
Der Vertrag beinhaltet das Recht des Auftragnehmers, zusätzliche Leistungen gesondert in Rechnung zu stellen, sobald deren Umfang bekannt ist. Die in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels festgelegten Regeln gelten sinngemäß für die Berechnung der zusätzlichen Leistungen.
Kostenvoranschläge und Pläne werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht gesondert in Rechnung gestellt. Erstellt der Auftragnehmer für Nachbestellungen neue Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modelle, Werkzeuge usw., werden die Kosten hierfür in Rechnung gestellt.
Die Verpackung ist nicht im Preis enthalten und wird separat berechnet. Verpackungen werden nicht zurückgegeben.
Kosten für Be- und Entladung sowie für den Transport von Rohmaterialien, Halbfertigprodukten, Modellen, Werkzeugen und anderen vom Kunden bereitgestellten Gegenständen sind nicht im Preis enthalten und werden separat berechnet. Vom Auftragnehmer hierfür gezahlte Kosten gelten als Vorauszahlungen an den Kunden.
Hat der Auftragnehmer die Montage/Installation des Produkts übernommen, umfasst der Preis die Montage/Installation und die betriebsbereite Lieferung des Produkts am im Angebot angegebenen Ort sowie alle Kosten, mit Ausnahme der Kosten, die gemäß den vorstehenden Absätzen oder Artikel VII nicht im Preis enthalten sind. Kosten, die durch schlechtes Wetter entstehen, werden in Rechnung gestellt.
Art. V Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen, Modelle, Werkzeuge usw.; Geistiges Eigentum
Informationen in Katalogen, Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben usw. sind nur dann verbindlich, wenn und soweit sie ausdrücklich in einem von den Parteien unterzeichneten Vertrag oder einer vom Auftragnehmer unterzeichneten Auftragsbestätigung enthalten sind.
Die vom Auftragnehmer herausgegebenen Informationen sind verbindlich.